Wichtige Änderungen bei der gesetzlichen Pflegeversicherung

Ab 01.07.2023 werden sich die Beitragssätze in der Pflegeversicherung verändern.

Ab dem 1. Juli 2023 steigt allgemeiner Beitragssatz in gesetzlicher Pflegeversicherung von 3,05% auf 3,4%. Hinzu kommt Zuschlag, dessen Höhe auch von der Kinderzahl abhängig ist. Eltern ohne Kinder müssen zukünftig höheren Zuschlag zur Pflegeversicherung bezahlen als Eltern mit Kindern.

Da wir als Arbeitgeber dazu verpflichtet sind, die Elterneigenschaft unserer Mitarbeiter/innen bzw. die Anzahl der Kinder gegenüber den beitragsabführenden Stellen mitzuteilen und die Beiträge zu berechnen, benötigen wir von Euch Angaben zur Anzahl Eurer Kinder und entsprechende Nachweise (Geburtsurkunden der Kinder). Bitte legt uns umgehend entsprechende Nachweise zu Euren Kindern vor, da wir andernfalls davon ausgehen müssen, dass Ihr keine Kinder habt. Das würde bedeuten, dass Ihr dann den höchsten Zuschlag in der Pflegeversicherung bezahlen müsst, was wir gerne in Eurem Interesse vermeiden möchten!

Solltet Ihr dazu noch Fragen haben stehen wir euch gerne zur Verfügung!

bel-post-bild-02