Ein wesentliches Element dieses Hinweisgebersystems ist das Prinzip eines fairen Verfahrens. Dieses gewährleistet den umfassenden Schutz für die Hinweisgebenden, die Betroffenen und die Mitarbeitenden, die an der Aufklärung des gemeldeten Fehlverhaltens teilnehmen. Dazu gehört auch die Bereitstellung von Möglichkeiten zur anonymen Meldung und Kommunikation. Wir sichern zu, keine Maßnahmen zu ergreifen, um anonyme Hinweisgebende zu identifizieren, sofern sie unser Hinweisgebersystem nicht missbrauchen.
Benachteiligungen von Hinweisgebenden und allen Personen, die zur Untersuchung bei Belong HR beitragen, werden in keiner Weise toleriert. Betroffene genießen die Unschuldsvermutung, bis der Verstoß nachgewiesen ist. Die Untersuchungen werden äußerst vertraulich durchgeführt, und die Informationen werden in einem fairen, zügigen und geschützten Verfahren verarbeitet.